Beiträge
Die angegebenen monatlichen Beiträge (gültig ab 01.01.2017) sind jährlich zu entrichten. Ein Aufnahmeformular kann
über den Link auf der rechten Seite herunter geladen werden.
Zusatzbeiträge für Tennis siehe bei der
Tennisabteilung
1 Erwachsene |
€ 8,50 |
2 Familien |
€ 16,00 |
3 Senioren (ab 65 Jahren) |
€ 7,00 |
4 Kinder / Jugendliche bis 18 Jahre |
€ 5,50 |
5 Schüler/Studenten |
€ 5,50 |
6 Auszubildende |
€ 5,50 |
Beitragsordnung
§1 Beitragspflicht
Beitragspflichtig sind alle Mitglieder des Sportclubs Großschwarzenlohe e.V.
§2 Mitglieder
Mitglieder sind alle dem Verein per Aufnahmeantrag gemeldeten Personen.
Bei der Familienmitgliedschaft wird auf die Unterschrift jedes einzelnen
Mitglieds verzichtet, die Unterschrift des Erziehungsberechtigten/Zahlers
ist für die Aufnahme aller gemeldeten Personen maßgebend.
§3 Zahlung des Mitgliedsbeitrags
Beiträge werden grundsätzlich jährlich per Lastschrift
vom Konto des dem Verein gemeldeten Zahlers abgebucht. Dieses gilt auch
dann, wenn Jugendliche, für die Familienbeitrag entrichtet wurde, durch
Erreichen der Altersgrenze von 18 Jahren selbst beitragspflichtig werden
und dem Verein kein anderes Zahlkonto mitgeteilt wurde.
Die Beitragszahler sind verpflichtet, Kontoänderungen der Geschäftsstelle
des SCG mitzuteilen. Für nicht eingelöste Lastschriften wird eine
Bearbeitungsgebühr von 10,- EURO erhoben.
§4 Beitragsklassen
1 Erwachsene
Der Beitragsklasse 1 sind alle Erwachsenen ab dem 18. Lebensjahr zugeordnet,
sofern nicht eine der Beitragsklassen 2 - 5 zutreffend ist.
2 Familien
Beitragsklasse 2 kann von Ehepaaren und Lebensgemeinschaften in Anspruch genommen werden. Im Familienbeitrag sind Kinder/Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr beitragsfrei.
3 Senioren ab 65 Jahre
Beitragsklasse 3 gilt für Senioren ab dem 65. Lebensjahr
4, 5 und 6
Beitragsklasse 4 gilt für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr.
Beitragsklassen 5 oder 6 gelten für Erwachsene über 18 Jahren, sofern dem Verein unaufgefordert Nachweise über Schulbesuch, Studium oder Ausbildung vorgelegt werden.
Beitragsfrei sind
a. Ehrenmitglieder des SCG
b. Weiterhin können Personen beitragsfrei gestellt werden, die eine soziale Bedürftigkeit nachweisen können. Hierfür genügt ein Beschluß des Vorstands.
Für Mitglieder der Tennisabteilung werden Zusatzbeiträge laut Geschäftsordnung der Tennisabteilung erhoben. Auch andere Abteilungen können Zusatzbeiträge in ihrer Geschäftsordnung aufnehmen.
§5 Festlegung der Mitgliedsbeiträge
Die Höhe der Mitgliedsbeiträge wird von der Mitgliederversammlung
beschlossen. Für den Beschluss ist die einfache Mehrheit der anwesenden
Mitglieder erforderlich.
Kann nach einer Beitragserhöhung die ordentliche Kündigungsfrist zur
Kündigung der Mitgliedschaft nicht mehr wahrgenommen werden, so wird ein
Sonderkündigungsrecht mit der Frist von 6 Wochen nach der Beschlussfassung
eingeräumt.